Industriekaufmann/-frau (3-jährig)

Kurzportrait

Der Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die dreijährige Ausbildung findet im Rahmen des dualen Systems im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

Der Industriekaufmann/die Industriekauffrau ist in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen tätig, die zunehmend nicht nur Produkte herstellen, sondern auch ergänzende und eigenständige Dienst- und Serviceleistungen anbieten. Industriekaufleute verfügen über ein breites, nicht nur auf die industrielle Fertigung bezogenes kaufmännisches Grundwissen, insbesondere auch im Bereich der Kundenberatung, Kundenbetreuung und Projektabwicklung. Zu ihren Einsatzgebieten gehören die Funktionsbereiche Materialwirtschaft, Produktionswirtschaft, Personalwesen, Absatzwirtschaft, Marketing, Rechnungswesen und Controlling. Sie unterstützen sämtliche Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht von der Auftragsanbahnung bis zum Kundenservice nach der Auftragsrealisierung.

Weitergehende Informationen zu Ausbildung, Ausbildungsordnung, Zwischen- und Abschlussprüfung, Rahmenlehrplänen der Berufsschule, rechtlichen Regelungen sowie beruflichen Tätigkeiten mit Zahlen, Daten und Fakten finden Sie weiter unten auf dieser Seite sowie auf den folgenden Internetseiten der Arbeitsagentur oder der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes:

http://www.arbeitsagentur.de/Industriekaufmann-/frau

http://www.ihk-saarland.de/

 

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht erfolgt an 2 Berufsschultagen in der Woche zu je 6 Unterrichtsstunden.

Stundentafel (3-jährige Struktur)
Informationen zur 2-jährigen Ausbildung finden Sie hier.

Fächer Unterrichtsstunden in Grundstufe und Fachstufen1)
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Religionslehre 120
Deutsch 120
Wirtschafts- und Sozialkunde 1602)
Sport 80
Summe 480
Lernfeldunterricht Unterrichtsstunden in Grundstufe und Fachstufen
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Lernfelder 320 280 280
1 In Ausbildung und Beruf orientieren 40    
2 Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen 60    
3 Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren 60    
4 Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen 80    
5 Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren 80    
6 Beschaffungsprozesse pkanen, steuern und kontrollieren   80  
7 Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen   80  
8 Jahresabschluss analysieren und bewerten   80  
9 Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen   40  
10 Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren     160
11 Investitions- und Finanzierungsprozesse planen     40
12 Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen     80
Summe 880
Ergänzendes Unterrichtsangebot Unterrichtsstunden in Grundstufe und Fachstufen
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Verpflichtender Unterricht nach dem Angebot der Schule 1), 3) 80
Gesamtstunden: 1 440

1) Die zeitliche Einordnung in die einzelnen Jahrgansstufen kann variable gestaltet werden.

2)Werden Lerninhalte des Lehrplanes im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde im Lernfeldunterricht behandelt, kann der Umfang der Unterrichtsstunden um max. 80 Unterrichtsstunden reduziert und dem „Ergänzenden Unterrichtsangebot“ zugegeben werden.

3)Es können die in die Lernfelder integrierten fremdsprachigen Ziele und Inhalte als das Fach „Berufsbezogene Fremdsprache“ und/oder zusätzliche Fächer und/oder die Ausweitung bereits angebotener Fächer oder Lernfelder angeboten werden.

 

Zusatzqualifikation Fremdsprache

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Vorkenntnissen in Englisch oder Französisch besteht die Möglichkeit, über einen zusätzlichen Fremdsprachenunterricht mit dem Schwerpunkt Wirtschaftssprache eine berufliche Zusatzqualifikation zu erwerben. Bei Teilnahme an diesem Zusatzunterricht kann im Rahmen der „normalen“ Ausbildungsabschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes eine Zusatzprüfung in Englisch oder Französisch abgelegt werden, über die von der IHK ein gesondertes Zeugnis ausgestellt wird.

Prüfungen

Es gilt die übliche Abfolge Zwischenprüfung – Abschlussprüfung, jedoch wird die Abschlussprüfung zur Annäherung an die Struktur der Ausbildung zeitlich versetzt durchgeführt. Durch diese „gedehnte Abschlussprüfung“ erhalten die Ausbildungsbeteiligten einen längeren Zeitraum, in dem sie sich auf die praktische Prüfung im betrieblichen Einsatzgebiet konzentrieren können.

 Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes legen die Auszubildenden während der Ausbildung eine Zwischenprüfung ab, deren Ergebnis nicht in das Ergebnis der Abschluss-prüfung eingeht. Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Sie findet im März bzw. Oktober statt, um den unterschiedlichen Anforderungen bei verkürzten Ausbildungsverhältnissen gerecht zu werden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf betriebliche und schulische Inhalte des ersten Ausbildungsjahres. Sie dauert höchstes 90 Minuten und umfasst praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den Prüfungsbereichen

  • Beschaffung und Bevorratung,
  • Produkte und Dienstleistungen,
  • Kosten- und Leistungsrechnung.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf alle nach Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse. Sie besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  • Geschäftsprozesse
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Einsatzgebiet

Die Prüfung in den ersten drei Bereichen wird schriftlich, im Bereich Einsatzgebiet praktisch (und mündlich) durchgeführt.

  • Schriftliche Abschlussprüfung

Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung im Sommer ablegen, absolvieren den schriftlichen Teil im Mai; für Teilnehmer/-innen der Winterprüfung findet die schriftliche Prüfung im November statt.

  • Praktische Abschlussprüfung

Die praktische Abschlussprüfung (Prüfungsbereich Einsatzgebiet) wird am Ende der Ausbildung abgelegt: zum Sommertermin im Juni bzw. Juli, zum Wintertermin im Januar. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Auszubildende in dem vom Betrieb festgelegten Einsatzgebiet, welches besondere Berücksichtigung in der praktischen Prüfung findet.

Im Prüfungsbereich Einsatzgebiet soll der Auszubildende in einer Präsentation und einem Fachgespräch die Beherrschung komplexer Fachaufgaben und ganzheitlicher Geschäftsprozesse sowie seine Problemlösungsfähigkeit in der Praxis nachweisen. Gegenstand der Präsentation und des Gesprächs ist eine Fachaufgabe, die der Auszubildende in seinem Einsatzgebiet selbstständig durchgeführt hat. Die Fachaufgabe im Einsatzgebiet ist vor der Durchführung dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen, d. h. der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die beantragte Fachaufgabe für die Prüfung geeignet ist. Erst nach der Genehmigung darf der Auszubildende mit der Durchführung dieser prüfungsrelevanten Fachaufgabe beginnen. Der Prüfling erstellt hierzu einen höchstens fünfseitigen Report (zzgl. Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen) als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet. Er dient lediglich zur Information des Prüfungsausschusses und wird diesem rechtzeitig vor Durchführung der Prüfung zur Verfügung gestellt.

Prüfung Zwischenprüfung Abschlussprüfung
Prüfungsstruktur schriftlich schriftlich praktisch
Sommerprüfung März Mai Juni/Juli
Winterprüfung Oktober November Januar
Prüfungsdauer 90 Minuten 330 Minuten 30 Minuten

Prüfungs-bereich/

Bearbeitungs-zeit/

Aufgaben-struktur

Beschaffung und Bevorratung, Produkte und Dienstleistungen,  Kosten- und Leistungsrechnung

Geschäftsprozesse (180 Minuten): Situationsaufgaben und Fallbeispiele aus den Gebieten Marketing und Absatz, Beschaffung und Bevorratung, Personal und  Leistungserstellung

Kaufm. Steuerung und Kontrolle (90 Minuten): Bis zu 4 praxisbezogene Aufgaben aus dem Bereich Leistungsabrechnung unter Berücksichtigung des Controlling

Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten): Praxisbezogene Aufgaben über wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt

Einsatzgebiet (30 Minuten):

Präsentation (10 – 15 Minuten) und· Fachgespräch über eine selbstständig durchgeführte Fachaufgabe im Einsatzgebiet (Basis: unbewerteter Report von max. 5 Seiten zzgl. Anlagen)

Gewichtung   70 % (40 + 20 + 10) 30 %

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002

          (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr.51, S.2764 ff, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2002).

  • Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau

         (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.06.2002)

 

Einschulung

Die Einschulung erfolgt am ersten Schultag nach den Sommerferien um 08:00 Uhr. Im Foyer unserer Schule wird Ihnen der Klassenraum angezeigt, in dem die Einschulung Ihres Ausbildungsberufes erfolgt. Neben Ihren persönlichen Daten benötigen wir für die Anmeldung den genauen Namen Ihres Ausbildungsbetriebes mit vollständiger Adresse, Telefon- und Telefax-Nummer, evtl. auch E-Mail-Adresse und Homepage sowie den Namen Ihres Ausbilders im Betrieb.