Seit dem 19.04.2021 besteht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die sich im Gebäude des KBBZ Dillingen befinden, die Verpflichtung
- einen negativen Coronatest vorzuweisen, der maximal 24 Stunden alt ist oder
- unter Aufsicht einen Selbsttest durchzuführen.
Wer der Testpflicht widerspricht und keinen gültigen negativen Coronatest vorlegen kann, darf die Schule nicht betreten. Die Schulpflicht besteht jedoch weiterhin; sie wird durch die Wahrnehmung der Verpflichtungen zum „Lernen von zu Hause“ erfüllt.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Schreiben.
Informationen zu Testungen zum Start ins Schuljahr 2021/22 vom 16.07.2021
Informationen der Landesregierung zur Testpflicht
Datenschutzerklärung für die Schüler und Schülerinnen
Datenschutzerklärung für Erziehungsberechtigte
Anleitung zur Durchführung des Selbsttests auf SARS-CoV-2
Wichtige Ergänzungen erfahren Sie auf unserer Seite zur Corona-Pandemie