Für das Berufsgundbildungsjahr (BGJ) können Sie sich nicht mehr anmelden!
Ab dem Schuljahr 2020/2021 bieten wir die Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung an, für die Sie sich mit Hauptschulabschluss, ohne besonderen Notendurchschnitt, anmelden können.
Weitere Infos erhalten Sie hier.
Kurzporträt
Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) wird von Jugendlichen besucht, die nach Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht eine allgemein bildende Schule verlassen und berufsschulpflichtig sind, aber keinen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen haben oder die Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Berufsfachschule nicht erfüllen.
Das BGJ ist für diese Jugendlichen die Vorstufe einer beruflichen Ausbildung und vermittelt ihnen Kenntnisse und Fertigkeiten, die Grundlage für mehrere Berufe sind. Zudem kann über den Besuch des BGJ nachträglich der Hauptschulabschluss sowie die Berechtigung zum Übergang in die Handelsschule, Gewerbeschule und Sozialpflegeschule erworben werden.
Jugendliche, die nach erfolgreichem Abschluss des BGJ keine Berufsausbildung beginnen möchten, haben ihre Berufsschulpflicht erfüllt und können anschließend direkt ein Arbeitsverhältnis aufnehmen. Bei nicht erfolgreichem Abschluss entscheidet der regelmäßige Besuch über die Erfüllung der Berufsschulpflicht.
Schulorganisation
Das BGJ wird an unserer Schule in der dualisierten Form angeboten.
Hierbei besuchen die Schüler/-innen an zwei Tagen in der Woche die Schule und absolvieren an den übrigen drei Tagen ein betriebliches Praktikum in einem Betrieb ihrer Wahl. Das Praktikum vermittelt Einblicke in die Realität des beruflichen Alltags und gibt den Betrieben die Möglichkeit, Jugendliche nicht nur über die Schulzeugnisse, sondern auch durch ihre praktische Tätigkeit kennen zu lernen. Dieses gegenseitige Kennenlernen beider Partner erhöht im Vergleich zum rein schulischen Unterricht die Chance für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages.
Das Praktikum findet an drei Wochentagen statt. Es erstreckt sich über das gesamte Schuljahr mit Ausnahme der Ferien und schulfreien Tage. Der Status als Schüler/-in bleibt im Praktikum erhalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung sind über die Schule gewährleistet. Das Praktikum kann jederzeit in ein Ausbildungsverhältnis umgewandelt werden.
Zur Vorbereitung der Schüler und Schülerinnen im dualisierten BGJ auf das spätere Berufsleben werden sie teilweise von einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter unterstützt. Im Praktikum ist sie bzw. er Ansprechpartner/-in für Schüler, Schülerinnen und Betriebe, hilft bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Weiterhin ist sie/er Anlaufstelle bei schulischen und familiären Problemen und bietet Hilfestellung bei beruflicher Orientierung und Lebensplanung.
Stundentafel
Klasse 10 | dual |
---|---|
Berufsfeldübergreifender Lernbereich | |
Religionslehre | 2 |
Deutsch | 2 |
Sozialkunde | 2 |
Sport | 2 |
Berufsfeldbezogener Lernbereich | |
Wirtschaftslehre | 2 |
Rechnungswesen | 2 |
Wirtschaftsmathematik | 2 |
Datenverarbeitung | — |
Textverarbeitung | — |
Arbeits- und Präsentationstechnik | — |
Pflichtstundenzahl | 14 |
Freiwillige Arbeitsgemeinschaft | |
Sprache |
Abschlussberechtigungen
Am Ende des BGJ steht keine Abschlussprüfung. Aufgrund der Jahresnoten werden folgende
Berechtigungen verliehen:
Das Abschlusszeugnis berechtigt
-
- zur Zuerkennung des Hauptschulabschlusses, sofern dieser noch nicht vorliegt
- zum Eintritt in die Handelsschule, Gewerbeschule oder Sozialpflegeschule bei einem bestimmten Notenprofil
Das Abgangszeugnis enthält bei regelmäßigem Schulbesuch den Vermerk, dass die Berufsschulpflicht erfüllt ist, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
Anmeldung
Aufnahmevoraussetzungen
- Mindestens Versetzung in Klasse 9
- Praktikumstelle in einem frei wählbaren Praktikumsbetrieb
Die Anmeldung ist ab Februar bis zum Beginn der Osterferien vorzunehmen. Eine spätere Anmeldung ist bei freien Schulplätzen möglich. Bei der Anmeldung ist das letzte Halbjahreszeugnis Ihrer zur Zeit besuchten Schule im Original unf mit einer Kopie vorzulegen. Die Kopie verbleibt bei den Anmeldeunterlagen.
Einschulung
Die Einschulung erfolgt am ersten Schultag nach den Sommerferien um 08:00 Uhr.
Im Foyer unserer Schule wird Ihnen der Klassenraum angezeigt, in dem die Einschulung erfolgt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die in den Aufnahmevoraussetzungen geforderten Nachweise vorlegen.