Ausbildungsvorbereitung (AV)

„Die Schulform zur Berufsfachschule oder zur Ausbildung“

Zulassungsvoraussetzung:

  • Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht (9 Jahre Schulbesuch)

Dauer

  • 1 Jahr

Abschluss

  • Abschluss der Ausbildungsvorbereitung
  • Damit verbunden die Berechtigungen des Hauptschulabschlusses (ohne zusätzliche Abschlussprüfung)
  • Erfüllung der Berufsschulpflicht

Möglichkeiten nach dem Abschluss

  • Berufsausbildung
  • Berechtigung zum Besuch einer Berufsfachschule

Pädagogisches Konzept

  • Jugendliche, die die allgemeinbildenden Schulen ohne Schulabschluss verlassen und keine Berufsausbildung beginnen, werden in der Ausbildungsvorbereitung beruflich qualifiziert.
  • Durch ein praktisches und handlungsorientiertes Lernen werden Schülerinnen und Schüler auf eine spätere Berufsausbildung vorbereitet und erhalten erste Einblicke in die Berufswelt.
  • Neben der praktischen Ausbildung in schuleigenen Werkstätten absolvieren die Schülerinnen und Schüler zusätzlich drei zweiwöchige Praktika.

Praktika

  • Im Laufe der Ausbildungsvorbereitung durchlaufen die Schülerinnen und Schüler drei zweiwöchige Praktika.
  • Diese Praktika finden in Betrieben statt und ermöglichen es ihnen, Erfahrungen im praktischen Bereich zu sammeln. Während dieser Zeit lernen sie zum einen ihre eigenen Stärken und Fähigkeiten kennen und treffen zum anderen bereits frühzeitig auf mögliche Arbeitgeber.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Schule.